Bayerisches Rotes Kreuz zeigt sich erleichtert
"Ehrenamtliche Rettungskräfte können aufatmen: Bei den Einnahmen ehrenamtlicher Rettungskräfte wird auch künftig nicht lebensfremd unterschieden zwischen solchen aus Rettungseinsätzen und solchen aus Bereitschaftszeiten.
Alle diese Einnahmen sind in vollem Umfang bis zu 2.100 Euro im Jahr steuerfrei", kommentierte Finanzminister Georg Fahrenschon am Freitag (5.12.) die entsprechende Entscheidungder Steuerabteilungsleiter des Bundes und der Länder.
Fahrenschon ergänzte: "Damit hat Bayern das erreicht, was die gemeinnützigen Verbände…