Bitte beachten Sie folgendes:
Anträge zur Mitgliederversammlung sollen bis zum 03.03.2025 schriftlich an die Vorsitzende des BRK-Kreisverbandes Augsburg-Stadt, Berliner Allee 50 a, 86153 Augsburg, eingereicht werden.
Für die am Freitag, 04.04.2025 stattfindende Mitgliederversammlung mit Neuwahlen vom Kreisverbandes Augsburg-Stadt des Bayerischen Roten Kreuzes sind Wahlvorschläge an den Wahlvorbereitungsausschus, BRK-Kreisverband Augsburg-Stadt, Berliner Allee 50 a, 86153 Augsburg zu richten.
Die Wahlvorschläge müssen bis Sonntag, 23.03.2025 - 18:00 Uhr dem Wahlvorbereitungsausschuss vorliegen. Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang). Die Wahlvorschläge per E-Mail sind einzureichen unter: wahlvorbereitungsausschuss.aux(at)brk(dot)de
Hier die Übersicht der Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2.
a) Jahresbericht
b) Finanzberichte
c) Revisionsergebnisse der letzten Prüfung
d) Haushaltsberichte des Haushaltsausschusses
3. Aussprache zu den Berichten
4. Berichte der Gemeinschaften
5. Bericht des Wahlvorbereitungsausschusses
6. Bildung eines Wahlausschusses
7. Neuwahl der Vorstandschaft, des Haushaltsausschusses und der Delegierten zur Bezirks- und Landesversammlung
8. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
9. Ehrungen
10. Anträge und Verschiedenes
Gemäß § 26 der BRK-Satzung sind zu wählen:
Vorstandschaft:
- der/die Vorsitzende
- der/die erste stv. Vorsitzende
- der/die zweite stv. Vorsitzende
- der/die Chefarzt/Chefärztin
- der/die stv. Chefarzt/Chefärztin
- der/die Schatzmeister/in
- der/die stv. Schatzmeister/in
- der/die Justiziar/in
- der/die Konventionsbeauftragte
Haushaltsausschuss
- Sieben Mitglieder
- Drei Ersatzmitglieder
4Delegierte und 4Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
2Delegierte und 2Ersatzdelegierte zur Landesversammlung
Sämtliche Vorstandsmitglieder, Mitglieder und Ersatzmitglieder des Haushaltsausschusses sowie Delegierte und Ersatzdelegierte zur Bezirks- und Landesversammlung können Männer oder Frauen sein. Einer der Vorsitzenden soll eine Frau sein.
Der Anteil an hauptamtlichen Mitarbeitenden unter den Delegierten zur jeweils Bezirks- und Landesversammlung darf 1 Person sein, darüber hinaus jedoch 20% nicht überschreiten.
Hauptamtliche Mitarbeitende des BRK dürfen dem Kreisvorstand ihrer Verbandsstufe nicht angehören (§ 5 Abs. 6 der Satzung); Ausnahmen hiervon bedürfen der vorherigen Zustimmung der jeweils übergeordneten Bezirksvorstandes.
Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer und Frauen, die wahlberechtigt sind. Den Mitgliedern des Bayrischen Roten Kreuzes steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht in einem Kreisverband zu (§ 9 Abs. 2 BRK-Satzung). Vorschlagsberechtigt ist nur, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist. Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist wirksam zurückgenommen werden.