WahlausschreibungWahlausschreibung

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Für die am Freitag, den 16. April 2021 stattfindende Mitgliederversammlung mit Neuwahlen des Bayerischen Roten Kreuzes, Kreisverband Augsburg-Stadt sind Wahlvorschläge schriftlich bis spätestens Sonntag. 04. April 2021 18:00 Uhr an folgende Adresse zu richten:

Wahlvorbereitungsausschuss
Bayerisches Rotes Kreuz
KV Augsburg-Stadt
Berliner Allee 50 a
86153 Augsburg

 

Gemäß § 26 der BRK-Satzung sind zu wählen:

A) Vorstandschaft

  1. Vorsitzende
  2. erster stv. Vorsitzender
  3. zweiter stv. Vorsitzender
  4. Chefarzt
  5. stv. Chefarzt
  6. Schatzmeister
  7. stv. Schatzmeister
  8. Justiziar

 

B)  Haushaltsauschuss

  1. Sieben Mitglieder
  2. Drei Ersatzmitglieder

 

C)  

  1. 5 Delegierte und 5 Ersatzdelegierte zur Bezirksversammlung
  2. 3 Delegierte und 3 Ersatzdelegierte zur Landesversammlung

 

Sämtliche Wahlbewerber können Männer und Frauen sein. Eine der Vorsitzenden soll eine Frau sein.

 

Vorschlagsberechtigt für alle Ämter sind Männer und Frauen, die wahlberechtigt sind. Den Mitgliedern des Bayerischen Roten Kreuzes steht ab Vollendung des 16. Lebensjahres das aktive Wahlrecht und ab Vollendung des 18. Lebensjahres das passive Wahlrecht in einem Kreisverband zu ( §9 Abs. 2 BRK-Satzung).

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist unzulässig. Vorschlagsberechtigt ist nur, wer bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt ist.  Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfrist wirksam zurückgenommen werden.

 

Für den Wahlvorbereitungsausschuss

Michael F. Gebler
Vorsitzender
Wahlvorbereitungsausschuss