Buehnenbild_Vorstand_DMoeller-DRK-Region-Hannover_RD_Rettungswagen.jpg Foto: D. Möller / DRK
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Die Satzung des Bayerischen Roten Kreuzes

§ 1 - Selbstverständnis

(1) Das Bayerische Rote Kreuz ist die Gesamtheit seiner Gliederungen sowie deren Mitglieder auf dem Gebiet des Freistastes Bayern. Die Mitgliedschaft im Bayerischen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der Rasse, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Bayerischen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Das Bayerische Rote Kreuz ist Mitgliedsverband und Landesverband des Bundesverbandes "Deutsches Rotes Kreuz e.V."

(3) Das Deutsche Rote Kreuz ist die nationale Rotkreuzgesellschaft der Bundesrepublik Deutschland. Als Teil davon nimmt das Bayerische Rote Kreuz Aufgaben wahr, die sich aus den Genfer Rotkreuz-Abkommen, den Zusatzprotokollen... [lesen Sie hier weiter]

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